Sicherheit - Leistung
Kranfahrerschulung laut Unfallverhütungsvorschrift Krane muss jeder Kranfahrer zum Führen oder Warten eines Kranes vom Unternehmer / Betreiber ausdrücklich beauftragt werden. Der Kranführer muss für die Bedienung des Gerätes ausgebildet sein und seine Befähigung hierzu nachweisen.
Hierfür bieten wir geeignete Schulungen / Unterweisungen an. Sie dauern jeweils zwei Tage und finden auf unserem Betriebsgelände in Bünde statt.
Voraussetzungen:
Die Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (DGUV Vorschrift 52- bisher BGV D6) bestimmt in § 29:
Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführen) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte Beschäftigen,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die Körperlich und geistig geeignet sind,
- die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm gegenüber nachgewiesen haben und
- von denen zu erwarten ist, dass sie die Ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen
Informationen zu den Schulungen:
- Reduzierung der Unfallgefahr
- Verringerung von Maschinenausfallzeiten
- Risikominimierung bei Haftungsansprüchen
- in kleinen Gruppen
Kosten p.P. / 2-tägig
375,00 € zzgl. MwSt., incl. Verpflegung und Lehrmittel
Inhalt
Theorie:
- Kranbedienung
- Standsicherheit
- Lastaufnahme mittels: Ketten / Seile / Tragegurte
- Personenarbeitskörbe
Praxis:
- Kranfahren auf der Baustelle
- Krane in/ausser Betrieb setzen
- Wartung / Überprüfung: Seile / Bremsen / Geriebe
- Verfahren von Lasten
Abschluss
- Nach bestandener Prüfung, Fahrausweis für Krane
Nächster Schulungstermin 2024:
- 29.-30. Januar 2024
08:30 - 16:00 Uhr - 31.-01. Januar/Februar 2024
08:30 - 16:00 Uhr - 05.-06. Februar 2024
08:30 - 16:00 Uhr - 07.-08. Februar 2024
08:30 - 16:00 Uhr - 12.-13. Februar 2024
08:30 - 16:00 Uhr
Sicherheit - Leistung
Kranfahrerschulung laut Unfallverhütungsvorschrift Krane muss jeder Kranfahrer zum Führen oder Warten eines Kranes vom Unternehmer / Betreiber ausdrücklich beauftragt werden. Der Kranführer muss für die Bedienung des Gerätes ausgebildet sein und seine Befähigung hierzu nachweisen.
Hierfür bieten wir geeignete Schulungen / Unterweisungen an. Sie dauern jeweils zwei Tage und finden auf unserem Betriebsgelände in Bünde statt.
Voraussetzungen:
Die Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (DGUV Vorschrift 52- bisher BGV D6) bestimmt in § 29:
Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführen) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte Beschäftigen,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die Körperlich und geistig geeignet sind,
- die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm gegenüber nachgewiesen haben und
- von denen zu erwarten ist, dass sie die Ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen
Informationen zu den Schulungen:
- Reduzierung der Unfallgefahr
- Verringerung von Maschinenausfallzeiten
- Risikominimierung bei Haftungsansprüchen
- in kleinen Gruppen
Kosten p.P. / 2-tägig
375,00 € zzgl. MwSt., incl. Verpflegung und Lehrmittel
Inhalt
Theorie:
- Kranbedienung
- Standsicherheit
- Lastaufnahme mittels: Ketten / Seile / Tragegurte
- Personenarbeitskörbe
Praxis:
- Kranfahren auf der Baustelle
- Krane in/ausser Betrieb setzen
- Wartung / Überprüfung: Seile / Bremsen / Geriebe
- Verfahren von Lasten
Abschluss
- Nach bestandener Prüfung, Fahrausweis für Krane
Nächster Schulungstermin 2024:
- 29.-30. Januar 2024
08:30 - 16:00 Uhr - 31.-01. Januar/Februar 2024
08:30 - 16:00 Uhr - 05.-06. Februar 2024
08:30 - 16:00 Uhr - 07.-08. Februar 2024
08:30 - 16:00 Uhr - 12.-13. Februar 2024
08:30 - 16:00 Uhr