Kranfahrerschulung gemäß DGUV

Laut "Unfallverhütungsvorschrift Krane" muss jeder Kranfahrer zum Führen oder Warten eines Kranes vom Unternehmer / Betreiber ausdrücklich beauftragt werden. Der Kranführer muss für die Bedienung des Gerätes ausgebildet sein und seine Befähigung hierzu nachweisen.

Hierfür bieten wir geeignete Schulungen / Unterweisungen an. Sie dauern jeweils zwei Tage und finden auf unserem Betriebsgelände in Bünde statt.

 

Nächste Schulungstermine:

  • 19. - 20. September 2024
    08:30 - 16:00 Uhr
  • 26. - 27. September 2024
    08:30 - 16:00 Uhr

Hier direkt zur unverbindlichen Anmeldung

 

Voraussetzungen:

Die "Unfallverhütungsvorschrift Krane" (DGUV Vorschrift 52- bisher BGV D6) bestimmt in § 29: Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführen) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die körperlich und geistig geeignet sind,
  • die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm gegenüber nachgewiesen haben und
  • von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen

 

Inhalte der Schulung:

  •  Reduzierung der Unfallgefahr
  •  Verringerung von Maschinenausfallzeiten
  •  Risikominimierung bei Haftungsansprüchen

Theorie: 

  • Kranbedienung
  • Standsicherheit
  • Lastaufnahme mittels: Ketten / Seile / Tragegurte
  • Personenarbeitskörbe

Praxis: 

  • Kranfahren auf der Baustelle 
  • Krane in/außer Betrieb setzen
  • Wartung / Überprüfung: Seile / Bremsen / Geriebe
  • Verfahren von Lasten

Die Praxisunterweisung findet in kleinen Gruppen statt.

Abschluss:

  • Nach bestandener Prüfung, Fahrausweis für Krane

 

Schulungsort:

  • Schulungsraum Firma Grotemeier
    Elsestr. 33
    32257 Bünde

 

Referent:

  • Udo Schroeter (Cyborg Schulungen)

 

Kosten p.P. / 2-tägig:

  • 375,00 € zzgl. MwSt., inkl. Verpflegung und Lehrmittel

 

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Laut "Unfallverhütungsvorschrift Krane" muss jeder Kranfahrer zum Führen oder Warten eines Kranes vom Unternehmer / Betreiber ausdrücklich beauftragt werden. Der Kranführer muss für die Bedienung des Gerätes ausgebildet sein und seine Befähigung hierzu nachweisen.

Hierfür bieten wir geeignete Schulungen / Unterweisungen an. Sie dauern jeweils zwei Tage und finden auf unserem Betriebsgelände in Bünde statt.

 

Nächste Schulungstermine:

  • 19. - 20. September 2024
    08:30 - 16:00 Uhr
  • 26. - 27. September 2024
    08:30 - 16:00 Uhr

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Voraussetzungen:

Die "Unfallverhütungsvorschrift Krane" (DGUV Vorschrift 52- bisher BGV D6) bestimmt in § 29: Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführen) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die körperlich und geistig geeignet sind,
  • die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm gegenüber nachgewiesen haben und
  • von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen

 

Inhalte der Schulung:

  •  Reduzierung der Unfallgefahr
  •  Verringerung von Maschinenausfallzeiten
  •  Risikominimierung bei Haftungsansprüchen

Theorie: 

  • Kranbedienung
  • Standsicherheit
  • Lastaufnahme mittels: Ketten / Seile / Tragegurte
  • Personenarbeitskörbe

Praxis: 

  • Kranfahren auf der Baustelle 
  • Krane in/außer Betrieb setzen
  • Wartung / Überprüfung: Seile / Bremsen / Geriebe
  • Verfahren von Lasten

Die Praxisunterweisung findet in kleinen Gruppen statt.

Abschluss:

  • Nach bestandener Prüfung, Fahrausweis für Krane

 

Schulungsort:

  • Schulungsraum Firma Grotemeier
    Elsestr. 33
    32257 Bünde

 

Referent:

  • Udo Schroeter (Cyborg Schulungen)

 

Kosten p.P. / 2-tägig:

  • 375,00 € zzgl. MwSt., inkl. Verpflegung und Lehrmittel

 

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Ansprechpartner

Katharina Hüske
Koordination und Organisation von Schulungen

T: +49 5223 166-212
E-Mail senden