Degressive Abschreibung für Investitionen ab dem 1. Juli 2025
Die Bundesregierung hat mit dem „Wachstumsbooster“ eine starke Investitionshilfe beschlossen: Für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Baumaschinen und Baugeräte gilt ab dem 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 eine neue degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) – und das mit einem Abschreibungssatz von bis zu 30 % pro Jahr.
Gilt für neue und gebrauchte Maschinen
Ein großer Vorteil der neuen Regelung: Sie gilt nicht nur für neue, sondern auch für gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter. Das heißt, auch beim Kauf einer gebrauchten Baumaschine wie einem Bagger oder eines gebrauchten Baugeräts wie einer Rüttelplatte könnt ihr von der degressiven AfA profitieren, sofern die Investition im vorgesehenen Zeitraum erfolgt.
Verbesserung im Vergleich zur linearen Abschreibung
Im Jahr der Anschaffung könnt ihr bis zu 30 Prozent des Kaufpreises steuerlich geltend machen. In den folgenden Jahren kann dann jeweils bis zu 30 Prozent des verbleibenden Restbuchwerts abgeschrieben werden. Damit ergibt sich ein wesentlich höherer steuerlicher Vorteil im Vergleich zur linearen Abschreibung, bei der über die gesamte Nutzungsdauer gleichbleibende Jahresbeträge angesetzt werden.
Vorteile für euer Unternehmen
- Schneller Liquiditätsvorteil: Durch höhere Abschreibungen in den ersten Jahren sinkt eure Steuerlast frühzeitig.
- Mehr Spielraum für Investitionen: Die frei werdenden Mittel könnt ihr für weitere betriebliche Ausgaben nutzen.
- Gilt für alle Branchen: Die Regelung betrifft Unternehmen aller Größen – vom Handwerksbetrieb bis zum Baukonzern.
Beratung rund um Maschinenkauf und steuerliche Planung
Wir unterstützen euch bei der Auswahl der passenden Maschinen und Geräte und zeigen euch, welche Investitionen im Rahmen der neuen Abschreibungsregel besonders sinnvoll sind. Egal ob Neumaschine oder geprüftes Gebrauchtgerät – wir beraten euch individuell und herstellerunabhängig.
Jetzt Kontakt aufnehmen und investieren
Die degressive Abschreibung bietet einen klaren finanziellen Vorteil – allerdings nur für Investitionen bis spätestens 31. Dezember 2027. Nutzt jetzt die Gelegenheit und sprecht mit unseren Expertinnen und Experten. Vor Ort in unseren Niederlassungen in Bünde, Bielefeld, Paderborn oder Vechta. Oder im persönlichen Gespräch mit unseren Kolleg*innen im Verkauf.