Sachkundigenprüfung gemäß BGR 500/BetrSichV Baumaschinen und -geräte sind für den Unternehmer ein wichtiges Element der Produktivität bei der Abwicklung von Bauvorhaben. Ein auf die Baustellensituation abgestimmter Einsatz von Maschinen in Verbindung mit optimierter Arbeitsvorbereitung und präzisen Bauabläufen sind die Voraussetzung für den Erfolg eines Bauunternehmens. Der Stellenwert der Baumaschine ist nicht zuletzt durch die erforderliche Einsatzfähigkeit sehr hoch. Moderne Technik ist den erhöhten Anforderungen der Anwender sowie harten Einsatzbedingungen ausgesetzt. Dies kann die Leistungsfähigkeit und Lebensdauer einer Maschine beeinträchtigen. Daher ist eine regelmäßige und vorbeugende Instandhaltung des Maschinen- und Geräteparks sehr wichtig. Sie trägt dazu bei, dass Mängel und somit beginnender Verschleiß frühzeitig erkannt werden, wodurch die Lebensdauer und Einsatzfähigkeit der Maschinen erhöht wird. Ein weiteres wichtiges Element ist die vorgeschriebene regelmäßige Sicherheitsüberprüfung der Maschine, die vielen als „Sachkundigenprüfung“ oder „UVV-Prüfung“ bekannt ist. Alle Maschinen und Geräte, die im Unternehmen eingesetzt werden, sind regelmäßig zu prüfen. Die Basis hierfür bilden zahlreiche Vorschriften und Verordnungen, von der europäischen bis zur berufsgenossenschaftlichen Ebene. Nach der seit 2004 geltenden BGR500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" sind Erdbewegungs-
maschinen mindestens eimal jährlich auf ihre arbeitssicheren Zustand hin zu überprüfen.
Laut Berufsgenossenschaft muss die Kontrolle durch einen besonders ausgebildeten und erfahrenen Sachkundigen erfolgen.Ein Prüfprotokoll wird angefertigt und eine Plakette geklebt.
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