Sachverständigen-Prüfung (TÜV)Wiederkehrende Prüfungen Laut Unfallverhütungsvorschrift Krane hat der Unternehmer / Betreiber dafür zu sorgen, dass Turmdrehkrane mindestens alle 4 Jahre durch einen von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen geprüft werden. Ab dem 12. Jahr erfolgt die Prüfung alle 2 Jahre. Ab den 16. Jahr jährlich. Gerechnet wird der Zyklus ab Baujahr des Kranes. Der Grotemeier Service führt diese Prüfung gerne für Sie durch. Bitte benutzen Sie zur Anmeldung dieses Formular.
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