Sachkundigen-Prüfung gem. UVVWiederkehrende Prüfungen Laut Unfallverhütungsvorschrift Krane hat der Unternehmer / Betreiber dafür zu sorgen, dass Turmdrehkrane entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf bei jeder Aufstellung und nach jedem Umrüsten jedoch mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.Der Grotemeier Service führt diese Prüfung gerne für Sie durch. Bitte benutzen Sie zur Anmeldung dieses Formular.
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